AGB / Datenschutz

Datenschutz in Kurzform

Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen alle Ihre persönlichen Daten, die wir verarbeiten. Ihre Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Jeder hat das Recht, die Rechte der betroffenen Person im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung zu nutzen, z. B. Zugang zu beantragen, seine personenbezogenen Daten zu ändern oder zu löschen, die Datenverarbeitung einzuschränken und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einverstanden sind, können Sie sich an uns wenden.
Die vollständige Datenschutzerklärung und die Hinweise nach DSGVO befinden sich weiter unten auf dieser Seite.
We respect your privacy and protect all your personal data we process. Your personal data is not transferred to any third party.
Everyone has the right to use the rights of the data subject under the GDPR, such as requesting access, modifying or deleting his personal data, limiting data processing, and the right to data portability. If you are not satisfied with how we process your personal data, you are entitled to contact info@heuer-und-sack.de.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Information) für den Anschluß an das BK-/LWL-/Funk-Netz

Die maßgeblichen AGB finden Sie auf der Rückseite Ihres Anschlussvertrages.

Allgemeine Geschäftsbedingungen BK-Netz (AGB)

Dienstleistungen
Dieser Anschlussvertrag beinhaltet die Lieferung digitaler Dienste (wie Fernsehen, Hörfunk, Internet, Telefon) entsprechend gewähltem Tarif und technischer Verfügbarkeit über das Breitbandkabelnetz (BK-Netz) an Privatkunden. Die Bereitstellung erfolgt am Anschluss/Übergabepunkt (ÜP) für die angegebene Wohneinheit (privater Haushalt) und die dort genutzten Endgeräte.

Entgelte, Preise
Preise sind brutto incl. Umsatzsteuer ausgewiesen und entsprechend den gebuchten Tarifen jeweils zum ersten Tag des Zahlungszeitraums (Monat, Jahr, …) fällig. Bei Änderungen preisbildender Faktoren kann das Entgelt angepasst werden. Bei einer Erhöhung um mehr als 20% kann der Kunde (=Kundin) den Vertrag außerordentlich kündigen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer bewirkt die entsprechende Anpassung des Entgeltes, berechtigt aber nicht zur außerordentlichen Kündigung. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen z. B. durch Einwirkung Dritter, atmosphärische Einflüsse, Senderumstellungen, Verschlüsselung, Internetstörungen, Störungen bei Vorleistungen etc., berechtigen nicht zur Minderung des Entgeltes.  Kosten für Sperrung, Wiederanschluss, Rücklastschriften und Mahnungen gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlung
Zahlungen sind zum 15. des lfd. Monats fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wird der Vertrag gekündigt, so ist Heuer & Sack berechtigt, den Anschluss oder Dienste zu sperren. Der Anspruch von Heuer & Sack auf Zahlung der noch ausstehenden Beträge wird hiervon nicht berührt und alle Beträge bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit werden sofort fällig. Ein Wiederanschluss erfolgt erst nach Zahlung aller Rückstände. Bei Änderungen seiner Bankverbindung hat der Kunde ein neues Lastschriftmandat zu erteilen.

Nutzungsrechte
Weitervermietung, Untervermietung, missbräuchliche Verwendung, die gemeinschaftliche Nutzung des Anschlusses außerhalb der angegebenen Wohneinheit, Manipulationen am BK-Netz und die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sind nicht gestattet. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Internetnutzung und digitaler Dienste verantwortlich, auch wenn er wissentlich oder unwissentlich Dritten den Zugang über seinen Anschluss ermöglicht. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Sperrung des Anschlusses.
Das ausschließliche Nutzungsrecht des BK-Netzes steht Heuer & Sack zu, auch falls Teile des Netzes wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder des Grundstücks geworden sein sollten. Arbeiten am BK-Netz dürfen nur durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Heuer & Sack vorgenommen werden. Der Kunde gestattet den Beauftragten von Heuer & Sack, sein Grundstück / seine Wohnung zu betreten, um Arbeiten am BK-Netz durchzuführen und dessen Teile auszutauschen. Außerdem gestattet er die Kabelführung und die Montage von Anlagenteilen auf seinem Eigentum, ferner erlaubt er den Verbleib dieser Kabel und Anlagenteile für mindestens drei Jahre ab Vertragsende.

Laufzeit, Kündigung, Umzug
Die Mindestvertragslaufzeit dieses Vertrages beträgt zwei Jahre ab Betriebsbereitschaft des zuletzt aktivierten oder geänderten Dienstes und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Zieht der Kunde um, wird eine Pauschale lt. Preisliste fällig. Bei Umzug in eine Wohnung, wo Heuer & Sack keinen Anschluss zur Verfügung stellt, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von acht Wochen zum vom Vermieter bestätigten Ende des Wohnungsmietvertrages schriftlich kündigen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung von vorab gezahlten Nutzungsentgelten. Einmalige Entgelte werden nicht zurückerstattet. Bereitgestellte Hardware bleibt Eigentum von Heuer & Sack und ist bei Vertragsende zurückzugeben, andernfalls wird eine Verlustpauschale lt. Preisliste berechnet.

Entstörung
Heuer & Sack wartet die Anlage und unterhält einen Bereitschaftsdienst, der eventuelle Störungen am BK-Netz innerhalb angemessener Zeit beseitigt. Werden durch den Kunden oder dessen Endgeräte Netzstörungen verursacht, so kann Heuer & Sack den Anschluss sperren.
Internet, Telefon
Die angegebenen Internet-Bandbreiten sind maximale Werte. Sie sind auch von der Auslastung der Leitungen und Server im Internet abhängig und können daher nicht garantiert werden. Bei Stromausfall ist die Zugangshardware (Modem, Router) nicht funktionsfähig und daher auch kein Notruf möglich! Bei Abschluss eines Internet, – und/oder Telefonanschlusses erhalten Sie ein Kabelmodem oder eine CPE-Antenne.

Haftung
Für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder sonstiges schuldhaftes Verhalten des Kunden zurückzuführen sind, haftet er. Heuer & Sack haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, nicht aber für Vermögensschäden des Kunden, die durch Fehlfunktionen der Anlage oder Nichtverfügbarkeit von Diensten entstehen.

Datenschutz
Um diesen Vertrag erfüllen zu können, verarbeiten und speichern wir Ihre auf der ersten Seite angegebenen Daten sowie Daten, die bei der Nutzung von Diensten anfallen. Wir geben Daten ausschließlich an mit der Durchführung dieses Vertrages befasste Vordienstleister weiter. Sie haben entsprechend Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsrecht, Löschungsrecht, Widerspruchsrecht, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Datenübertragbarkeitsrecht und das Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Vereinbarung SEPA – Lastschriftmandat
Ich/ Wir ermächtige/n die Firma Heuer & Sack, Zahlungen von meinem/ unserem umseitig genannten Konto (wenn angegeben) mittels Lastschrift einzuziehen.  Zugleich weise/n ich/ wir mein/ unser Kreditinstitut an, die von der Firma Heuer & Sack auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich/ Wir kann/ können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Weitere Informationen
Auf www.heuer-und-sack.de und auf Anforderung stellen wir aktuelle Preislisten, ausführliche Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung, Senderbelegungslisten und Hilfestellungen zur Verfügung. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Gerichtsstand ist Wernigerode.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Radio-, Fernseh-, Elektro- und Multimedia-Fachbetriebe

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil. Sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

I. Verkaufsbedingungen

1. Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

2. Mängelansprüche
2.1 Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Gegenständen und wenn der Kunde Unternehmer ist, ein Jahr, im übrigen zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen mangelhafter Baumaterialien, die für ein Grundstück oder Gebäude wesentlich und mit diesem fest verbunden sind und beim Unternehmerrückgriff aus Anlass eines Verbrauchsgüterkaufes.
2.2 Der Kunde kann bei einer mangelhaften Sache zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Unternehmer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Unternehmer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
2.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
2.4 Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muß er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen.

II. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
1.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
1.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
1.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
1.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
2. Bauleistungen werden insgesamt nach Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) erbracht.

3. Mängelansprüche
3.1 Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im übrigen zwei Jahre. 3.2 Der Unternehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.
3.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, daß der Unternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.
3.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl die Vergütung mindern.

4. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen

4.1 Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
4.2 Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
4.3 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmers einschließlich Mehrwertsteuer.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.3 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

2. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den Unternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfaßten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfrist mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10 % des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5 %) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

3. Nacherfüllung, Rücktritt

3.1 Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt der er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sache oder des Werks an.
3.2 Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.

4. Haftungsausschlüsse

4.1 Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluß, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen:
Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln bedingt sind.
4.2 Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers (Wernigerode). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


Datenschutzinformation

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Andreas Sack

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.

Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Kontaktformular

Art und Zweck der Verarbeitung:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Empfänger:

Empfänger der Daten sind wir und ggf. vertraglich verpfichtete Auftragsverarbeiter.

Speicherdauer:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.

Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

SSL-Verschlüsselung, Cookies

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS. Cookies setezn wir nicht.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation: Andreas Sack.

siehe Impressum

Die Datenschutzerklärung wurde im Jahr 2020 mithilfe der activeMind AG erstellt, den Experten für externe Datenschutzbeauftragte (Version #2019-04-10).